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So spenden Sie
online per Bankeinzug oder per Überweisung
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| Herzlichen
Dank für Ihre Spendenbereitschaft. Bitte füllen
Sie einfach das Formular aus und klicken Sie auf
"Abschicken". |
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Nach
dem Abschicken Ihrer Spende erhalten Sie zu
Ihrer Sicherheit zunächst eine E-Mail an die von
Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. |
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Diese E-Mail
bitte ohne Kommentar zurückschicken (Antworten). Erst nach
dieser Bestätigung ist Ihre Spende wirksam. |
| Ihre
Daten werden zu Ihrer Sicherheit über geschützte
Verbindungen zum Netzwerk der Rollstuhlfahrer e.V.
übertragen. |
| Vielen
Dank für Ihre Unterstützung! |
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Kreuzen Sie bitte eine der
beiden Überschriften an:
Fördermitgliedschaft
Spende
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Name |
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Vorname |
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Straße,
Nr. |
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PLZ |
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Ort |
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Geburtsjahr |
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eMail-Adresse |
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Einzugsermächtigung oder Überweisung (Kontoverbindung
hier klicken) |
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Ja,
ich möchte die Arbeit vom Netzwerk der
Rollstuhlfahrer e.V. unterstützen und ermächtige
sie, eine Spende von meinem unten genannten
Konto die von mir eingetragene Abbuchung |
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monatlich vorzunehmen
EUR |
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einmalig vorzunehmen
EUR |
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Meine Spende
bitte für folgendes Projekt verwenden |
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Meine
Bankverbindung |
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Kreditinstitut |
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Kontonummer |
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BLZ |
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Wann bekommen Sie eine Spendenbescheinigung vom Netzwerk der Rollstuhlfahrer e.V.?
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Ihre Spendenbescheinigung wird Ihnen bei einer Spende in Höhe ab 100 Euro automatisch zugeschickt!
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Spenden bis 100,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank steuerlich geltend machen.
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Erst ab einer Spendenhöhe von 100,01 Euro ist die Vorlage einer amtlichen Zuwendungsbestätigung erforderlich.
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Ab dem 1.1.2008 wird auch das Rollinetzwerk e.V. diese Quittungsgrenze einführen und Zuwendungsbestätigungen erst ab einem Betrag
von 100,01 € versenden.
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Die Rollinetzwerk Zuwendungsbestätigungen sind geprüft.
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Das Netzwerk der Rollstuhlfahrer e.V. ist laut Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid
2003 des Finanzamtes Lörrach vom 05.04.2005, Steuer-Nr. 11007/17532, als gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienend anerkannt und nach §5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.
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Unsere Steuerbefreiung
basiert auf dem Attribut gemeinnützige
Zwecke. Unsere Zuwendungsbestätigungen sind formgemäß und vom Finanzamt genehmigt.
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Mir
genügt die übliche Spendenbescheinigung ab 100,-
Euro Spende. |
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Ich
benötige in jedem Fall, also auch bei unter
100,- Euro Spende pro Jahr eine Bescheinigung. |
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Ich
benötige generell keine Spendenbescheinigung. |
Ihre
Vorschläge und Anmerkungen sind uns
jederzeit willkommen. Möchten Sie für ein
bestimmtes Projekt spenden? Haben Sie Fragen an
uns? Bitte benutzen Sie die folgende
Schreibtafel. |
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Für
Ihre Spende mit eigenem Überweisungsträger:
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Deutschland
Netzwerk
der Rollstuhlfahrer e.V.
Spendenkonto
0211201
Deutsche
Bank PGK AG Lörrach
BLZ
683 700 24 |
Schweiz
Netzwerk
der Rollstuhlfahrer e.V.
Spendenkonto
85-204774-8
Postbank
Basel
Einzahlungsschein
als pdf - hier klicken |
| BLZ, IBAN
und BIC / SWIFT-Code |
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BLZ |
68370024 |
| IBAN |
DE91683700240021120100 |
| BIC /
SWIFT-Code |
DEUTDEDB683 |
| Gilt
nur für Konto-Nummer |
0211201 00 |
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